Wie kann ich die Entschädigungen für den Arbeitsweg im Lohnausweis aufführen?
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Entschädigungen für den Arbeitsweg (vom Wohnort zum Arbeitsort) bezahlt, muss dieser Betrag im Lohnausweis unter Ziffer 2.3 als Entschädigung als Berufskosten ausgewiesen werden.
Hierzu müssen Sie eine neue Rubrik erstellen und die folgende Option nicht mehr verwenden: „Dem Arbeitnehmer werden monatlich mindestens 0.8% als Privatanteil Geschäftswagen abgezogen“ (unter Lohnempfänger, Registerkarte Verbuchung, Ausweis, Lohnausweis). Aktivieren Sie „Zusätze“.
Die Rubrik muss wie folgt konfiguriert werden :