Wie berücksichtige ich die direkt von der Kasse an den Lohnempfänger überwiesenen Familienzulagen?
Wenn die Familienausgleichskasse die Kinderzulagen direkt an den Lohnempfänger überweist und der Lohnempfänger Quellensteuerpflichtig ist, berücksichtigt WinBIZ diesen Betrag beim massgebenden Einkommen für den Quellensteuersatz.
Damit WinBIZ den Quellensteuersatz korrekt berechnen kann, muss der Betrag der Kinderzulagen wie folgt erfasst werden:
- Gehen Sie zum Menü Löhne und Gehälter, klicken Sie dann auf Mitarbeiter und öffnen Sie den betreffenden Mitarbeiter.
- Klicken Sie auf der Registerkarte Mitarbeiter auf die Schaltfläche "Familie...".
- Öffnen oder erstellen Sie das Kind für den betreffenden Mitarbeiter.
- Aktivieren Sie die Registerkarte "Abzugsberechtigung "und tragen Sie den von der Kasse gezahlten Betrag sowie die Gültigkeitsdaten ein. In diesem Beispiel beträgt der Betrag 275.-.
In der Lohnberechnung wird dieser Betrag anschliessend berücksichtigt, um den Quellensteuersatz für den Lohnempfänger zu bestimmen.
Das massgebende Einkommen steht ebenfalls bei der monatlichen Lohnberechnung in der Spalte massgebendes Einkommen, siehe unten:
Hinweis
Es ist z. B. im Kanton Genf möglich, dass die Zulagen in der Lohnbasis enthalten sein müssen siehe Artikel: Wie werden Familienzulagen berücksichtigt, die direkt von der Kasse an den Arbeitnehmer gezahlt werden (GE)?