häufig gestellte Fragen

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Wie berücksichtige ich die direkt von der Kasse an den Lohnempfänger überwiesenen Familienzulagen?

Wenn die Familienausgleichskasse die Kinderzulagen direkt an den Lohnempfänger überweist und der Lohnempfänger Quellensteuerpflichtig ist, berücksichtigt WinBIZ diesen Betrag beim massgebenden Einkommen für den Quellensteuersatz.

Damit WinBIZ den Quellensteuersatz korrekt berechnen kann, muss der Betrag der Kinderzulagen wie folgt erfasst werden:

  • Lohn
  • Lohnempfänger
  • Öffnen Sie den betroffenen Lohnempfänger
  • Registerkarte Lohnempfänger
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche "Familie..."
  • Öffnen Sie oder erstellen Sie die Zeile für das Kind
  • Registerkarte "Anrecht auf Abzug"

Erfassen Sie den von der Kasse überwiesenen Betrag sowie die Gültigkeitsdaten. In unserem Beispiel 275.-.

In der Lohnberechnung wird dieser Betrag anschliessend berücksichtigt, um den Quellensteuersatz für den Lohnempfänger zu bestimmen.

Das massgebende Einkommen steht ebenfalls bei der monatlichen Lohnberechnung in der Spalte massgebendes Einkommen, siehe unten:

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