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Welche Änderungen werden in WinBIZ in Bezug auf die neuen MwSt-Sätze 2018 vorgenommen ?

Die Mehrwertsteuersätze 2024 werden in Winbiz unter Extras - Optionen - Mehrwertsteuer wie folgt aktualisiert:

    • Normaler Satz von 7.7% bis 8.1%.
    • Reduzierter Satz von 2.5% auf 2.6%.
    • Sondersatz von 3.7% bis 3.8%

Artikel vom Typ "Ware" mit den oben genannten Mehrwertsteuersätzen werden daher ab dem 01.01.2024 automatisch in den Geschäftsdokumenten aktualisiert.

Wenn Sie dann Artikel wie z.B. Abonnements verwenden, deren Rechnungsperiode sich über zwei Jahre erstreckt, müssen Sie bis zum 31.12.2023 die alten Mehrwertsteuersätze anteilig verwenden. Danach, ab dem 1. Januar 2024, müssen Sie die neuen Sätze verwenden.

Damit Winbiz diese Änderungen automatisch vornimmt, müssen Sie dafür sorgen, dass der Artikeltyp in Winbiz auf "zeitlich begrenzte Leistung" eingestellt ist:

  • Öffnen Sie den Artikel.
  • Klicken Sie auf die Registerkarte "Logistik".
  • Definieren Sie in der Art "Befristete Leistungen".
  • Geben Sie die Dauer der Leistung an

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel, um diese Änderung besser zu verstehen.

Am 1. November 2023 stellen Sie einem Kunden ein Abonnement in Rechnung, das für ein Jahr gültig ist.

Beim Speichern der Artikelzeile zeigt Ihnen Winbiz die folgende Meldung an:

Das bedeutet, dass Winbiz bis zum 31. Dezember 2023 die Mehrwertsteuer von 7.7% übernimmt.
Wenn Sie dann auf "Ja" klicken, wird eine neue Zeile erstellt, die den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober mit dem Steuersatz von 8,1 % betrifft, wie im folgenden Beispiel :

Wenn Sie auf "Nein" klicken, wird Winbiz nur eine Zeile mit dem Steuersatz von 7,7% setzen.

Bemerkung :

Wenn Sie bereits Rechnungen für Leistungen im Jahr 2023 ausgestellt haben, die teilweise oder vollständig das Jahr 2024 betreffen, und Sie den Steuersatz von 8,1% oder 3,8% eingestellt hatten, können Sie:

1. Ihre bereits ausgestellten Rechnungen nicht ändern. Der Umsatz wird dann mit dem Steuersatz der Rechnung besteuert: 8,1% oder 3,8%.
2. Die Rechnung mit einer Gutschrift stornieren. Eine neue Rechnung erstellen. Die beiden Steuersätze werden angezeigt. Senden Sie die Rechnung an Ihren Kunden zurück.

Achtung

Denken Sie daran, dass das Häkchen "Umsatzsteuerkontrolle automatisieren" im Menü "Extras", "Optionen" gesetzt sein muss:

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