häufig gestellte Fragen

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Wie behandle ich einen Lohn, der den Mindestbetrag für die AHV nicht erreicht ?

Geringfügige Löhne (< CHF 2'300.-/Jahr im 2016) werden nun auch in WinBIZ verwaltet.

Um diese Löhne korrekt in WinBIZ zu verwalten gehen Sie wie folgt vor:

  • Solange der Lohnempfänger den AHV-Mindestbetrag nicht erreicht: Definieren Sie ihn als Nicht AHV-pflichtig
  • Sobald der Lohnempfänger den AHV-Mindestbetrag erreicht: Definieren Sie ihn als AHV-pflichtig

So berechnet WinBIZ automatisch die AHV für das Jahr, sollte ein Lohnempfänger im Lauf des Jahres von Nicht AHV-pflichtig zu AHV-pflichtig wechseln.

Diese Löhne werden nicht via Swissdec übermittelt, solange der Mindestbetrag nicht erreicht wird.

BEMERKUNG : Diese Funktion ist erst ab Version 9.0.2135 - 01.07.2015 verfügbar.

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