Wie behandle ich einen Lohn, der den Mindestbetrag für die AHV nicht erreicht ?
Geringfügige Löhne (< CHF 2'300.-/Jahr im 2016) werden nun auch in WinBIZ verwaltet.
Um diese Löhne korrekt in WinBIZ zu verwalten gehen Sie wie folgt vor:
- Solange der Lohnempfänger den AHV-Mindestbetrag nicht erreicht: Definieren Sie ihn als Nicht AHV-pflichtig
- Sobald der Lohnempfänger den AHV-Mindestbetrag erreicht: Definieren Sie ihn als AHV-pflichtig
So berechnet WinBIZ automatisch die AHV für das Jahr, sollte ein Lohnempfänger im Lauf des Jahres von Nicht AHV-pflichtig zu AHV-pflichtig wechseln.
Diese Löhne werden nicht via Swissdec übermittelt, solange der Mindestbetrag nicht erreicht wird.
BEMERKUNG : Diese Funktion ist erst ab Version 9.0.2135 - 01.07.2015 verfügbar.