häufig gestellte Fragen

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Aus welchem Grund kann ich meine Quellensteuerabrechnungen nicht übermitteln, wenn ich keinen quellensteuerpflichtigen Lohnempfänger mehr habe?

Zum Jahresbeginn möchten Sie Ihre Quellensteuerabrechnungen übermitteln. Sie haben aber keine quellensteuerpflichtigen Lohnempfänger mehr.

Wenn Sie in den ersten Monaten des Jahres kein quellensteuerpflichtiges Personal haben ist es normal, dass Sie die Abrechnungen nicht über die Swissdec-Plattform übermitteln können.

Damit Sie keine Mahnung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhalten, müssen Sie:

  • die Schliessung Ihres Debitorenkontos per 31. Dezember beantragen und das Konto ggf. später wieder öffnen lassen (mithilfe der zur Verfügung gestellten Formulare) oder
  • der Steuerverwaltung schriftlich mitteilen, dass Sie kein quellensteuerpflichtiges Personal hatten (zum Beispiel indem Sie den leeren Einzahlungsschein mit einer entsprechenden Bemerkung retournieren) 

ACHTUNG: Wenn Sie keine quellensteuerpflichtigen Lohnempfänger mehr hatten, zu einem gewissen Zeitpunkt jedoch wieder mindestens einen haben, müssen Sie die Abrechnung weiterhin jeden Monat einsenden.

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