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Was bedeutet ELM – Verpflichtung zur Einhaltung der Norm ELM 5

Schweizer Lohnnorm (ELM) 

Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) ermöglicht eine standardisierte, vereinfachte und vollständige elektronische Übermittlung von Lohndaten an Versicherungen und Behörden – direkt aus Winbiz heraus. 

 

Mit der 5. Fassung der Norm wurden wesentliche Anpassungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Quellensteuer vorgenommen

Nur die Version ELM 5 ermöglicht es den Steuerbehörden, vollständig korrekte Daten zu erhalten, die zudem automatisiert verarbeitet werden können.

Aus diesem Grund ist der Umstieg auf die Version ELM 5 erforderlich.

In Winbiz ist der ELM-5-Standard ab dem Geschäftsjahr 2026 aktiv.

 

Die Gültigkeit der Datenübermittlung nach dem ELM-4-Standard für die Geschäftsjahre bis Ende 2025 gilt für:

  • Quellensteuer
    Die Löhne des Abrechnungsjahres 2025 können noch bis zum 31. März 2026 mit ELM 4 übermittelt werden.
  • Andere Bereiche (AHV/FAK, UVG, UVGZ, IJM usw.) 
    Lohnmeldungen aus anderen Bereichen können noch bis zum 30. Juni 2026 mit ELM 4 übermittelt werden.
  • Verpflichtung zur Verwendung des Standards ELM 5.0 – Quellensteuer​
    Für das Abrechnungsjahr 2026 (Löhne ab dem 1. Januar 2026) ist ELM 5 obligatorisch.

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