Was bedeutet ELM – Verpflichtung zur Einhaltung der Norm ELM 5
Schweizer Lohnnorm (ELM)
Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) ermöglicht eine standardisierte, vereinfachte und vollständige elektronische Übermittlung von Lohndaten an Versicherungen und Behörden – direkt aus Winbiz heraus.
Mit der 5. Fassung der Norm wurden wesentliche Anpassungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Quellensteuer vorgenommen
Nur die Version ELM 5 ermöglicht es den Steuerbehörden, vollständig korrekte Daten zu erhalten, die zudem automatisiert verarbeitet werden können.
Aus diesem Grund ist der Umstieg auf die Version ELM 5 erforderlich.
In Winbiz ist der ELM-5-Standard ab dem Geschäftsjahr 2026 aktiv.
Die Gültigkeit der Datenübermittlung nach dem ELM-4-Standard für die Geschäftsjahre bis Ende 2025 gilt für:
- Quellensteuer
Die Löhne des Abrechnungsjahres 2025 können noch bis zum 31. März 2026 mit ELM 4 übermittelt werden. - Andere Bereiche (AHV/FAK, UVG, UVGZ, IJM usw.)
Lohnmeldungen aus anderen Bereichen können noch bis zum 30. Juni 2026 mit ELM 4 übermittelt werden. - Verpflichtung zur Verwendung des Standards ELM 5.0 – Quellensteuer
Für das Abrechnungsjahr 2026 (Löhne ab dem 1. Januar 2026) ist ELM 5 obligatorisch.