häufig gestellte Fragen

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Wie kann ich die Bescheinigungen-Quittungen meiner Lohnempfänger im Kanton Genf ausdrucken?

Um Ihre Lohnausweise aus dem Menü Löhne, Swissdec, Dokumente mit den Angaben für die QSt-Quittung Kanton GE ausdrucken zu können, müssen Sie:

  1. Im Menü Löhne, Lohnempfänger, Registerkarte Verbuchung/Ausweis, Lohnausweis… im Bereich Beobachtungen des Lohnausweises angeben, dass dieser Lohnausweis als Beleg für alle betroffenen Lohnempfänger gilt.

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  1. Die Quellensteuerabrechnungen via Swissdec (automatische QSt-Übermittlung) von Januar bis Dezember übermitteln.

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Zusätzlich müssen Sie die Lohnausweise Ihrer Angestellten mit der automatischen Übermittlung PIV des Empfängers STV an Ihre Steuerverwaltung übermitteln. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Text, der auf Ihren Lohnausweisen angezeigt wird: 

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