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Wie kann ich die Bescheinigungen-Quittungen meiner Lohnempfänger im Kanton Genf ausdrucken?

Um Ihre Lohnausweise aus dem Menü Löhne, Swissdec, Dokumente mit den Angaben für die QSt-Quittung Kanton GE ausdrucken zu können, müssen Sie:

  1. Im Menü Löhne, Lohnempfänger, Registerkarte Verbuchung/Ausweis, Lohnausweis… im Bereich Beobachtungen des Lohnausweises angeben, dass dieser Lohnausweis als Beleg für alle betroffenen Lohnempfänger gilt.

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  1. Die Quellensteuerabrechnungen via Swissdec (automatische QSt-Übermittlung) von Januar bis Dezember übermitteln.

ACHTUNG: Bei Fehlern im Laufe des Jahres müssen alle Monatsangaben (Januar bis Dezember) erneut übermittelt werden, damit die Lohnbescheinigung für den Arbeitnehmer korrekt ist (Quittungsbescheinigung).

 

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Zusätzlich müssen Sie die Lohnausweise Ihrer Angestellten mit der automatischen Übermittlung PIV des Empfängers STV an Ihre Steuerverwaltung übermitteln. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Text, der auf Ihren Lohnausweisen angezeigt wird: 

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Sobald diese Vorgänge abgeschlossen sind, können Sie Ihre Lohnbescheinigungen (im Menü Löhne, Swissdec, Dokumente) mit den korrekten Angaben erstellen:

Ergänzend dazu müssen Sie Ihrer Steuerbehörde auch die Lohnbescheinigungen Ihrer Mitarbeiter übermitteln, indem Sie die automatische PIV-Übermittlung des IMP-Empfängers verwenden. Die Übermittlung an Ihre Steuerbehörde hat jedoch keinen Einfluss auf den Text, der in Ihren Lohnbescheinigungen angezeigt wird.

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