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Wie sende ich eine korrigierte Abrechnung?

Es gibt zwei Möglichkeiten für Korrekturabrechnungen:

  • Wenn eine Abrechnung bereits einmal erstellt wurde, wird der Zeitraum in "Korrekturabrechnung" umgewandelt. Sie können sie dann erneut als Korrekturabrechnung versenden.

  • Wenn alle Abrechnungen bereits gesendet wurden, erscheint zusätzlich eine Periode "Jahresabstimmung".

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Die steuerpflichtige Person muss die Übereinstimmung zwischen der Mehrwertsteuerabrechnung und ihrem Jahresabschluss überprüfen und festgestellte Fehler korrigieren. Die Korrekturen der bei der Erstellung der Übereinstimmung festgestellten Fehler müssen über diesen Zeitraum gemeldet werden, der die für frühere Steuerperioden eingereichten Abrechnungen ergänzt und korrigiert. Wenn bei der jährlichen Konkordanz keine Fehler festgestellt wurden, ist es nicht notwendig, eine Korrekturabrechnung einzureichen.

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